AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hofer Parkett Handels GmbH, kurz AGB genannt
Diese AGB regelt die Rechte und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer und sind für alle Rechtsgeschäfte gültig ausgenommen der direkten Online Verkäufe in unseren Shops. Die AGB der Hofer Parkett Online Shops finden Sie hier AGB Hofer Parkett Online Shops
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Geltung der Geschäftsbedingungen von Hofer Parkett GmbH
Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Hofer Parkett und seinen Geschäftspartnern, auch wenn bei einzelnen Geschäften nicht mehr besonders auf sie Bezug genommen wird.
Hofer Parkett tätigt sowohl Eigengeschäfte als auch Vermittlungsgeschäfte. Sofern nichts anderes bestimmt ist, schließt Hofer Parkett im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
Sollten einzelne Bestimmungen von mit Hofer Parkett geschlossenen Verträgen unwirksam sein oder werden, bleiben die Verträge davon im Übrigen unberührt. Etwaige dabei entstehende Vertragslücken wie auch sonstige Vertragslücken werden im wegen der ergänzenden, an Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen ausgerichteten Vertragsauslegung geschlossen.
2 Einkaufs- und Auftragsbedingungen
Maßgeblich für von Hofer Parkett erteilte Aufträge sind ausschließlich die gesetzlichen Regelungen und NORMEN. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die Hofer Parkett genannten Preise als Festpreise. Durch den vereinbarten Preis abgegolten sind insbesondere die Verpackungs-, Transport-, Versicherungskosten, die Spesen, Lizenzgebühren sowie alle öffentlichen Abgaben ausschließlich der Umsatzsteuer. Bei Aufträgen mit Montage ist der Liefer u.- Leistungsumfang in der Auftragsbestätigung definiert zusätzliche nicht erkennbare Arbeiten zum Zeitpunkt der Leistungserstellung werden nachverrechnet. Die Übergabe der Arbeitsleistung erfolgt gemäß ÖNORM 2110 formlos sofern nicht auf eine förmliche Übergabe bedungen wird. Bauleistungen werden nach Naturmaß verrechnet. Wird bei einem Auftrag eine Pauschalsumme vereinbart und erhöht sich die Menge so erhöht sich alliquot die Pauschalsumme.
3 Allgemeine Leistungsbedingung
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten keine verbindlichen Lieferfristen Die Regellaufzeit für Lagerware beträgt - ohne dass dies verbindlich ist - 2 bis 3 Werktage. Nach Vereinbarung ist auch Abholung am Lager Hofer Parkett möglich.
4 Produktbezeichnung
Wir behalten uns die freie Namensgestaltung der weltweit Zugekauften und vertriebenen Parketthölzern / Produkten vor. Somit kann die internationale Verkaufsbezeichnung bzw. die Namensbezeichnung auf der Verpackung von unserer frei gestalteten Namensgebung abweichen.
5 Sortierung Stab-Mosaik-Lamparkett-Massivdielen-2+3 Schichtparkett
Hofer Parkett liefert, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach den Hofer Parkett-Sortierungsrichtlinien (Werksortierung). Die jeweilige Holzsortierung kann bei Bedarf, wenn nicht in der Preisliste angegeben, bei Hofer Parkett angefordert werden.
5.1 Industrieparkett
Industrieparkett wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, unsortiert verarbeitet. Industrieparkett wird in der Regel aus Abfallholz der Parkett- Leisten Produktion gewonnen. Es kann, wenn die Stabilität nicht darunter leidet, seitliche oder unterseitige Nuten aufweisen. Auch können unterseitige Ausbrüche oder vereinzelte Splitterstäbe vorkommen. Maßtoleranzen in Stärke -Breite - Länge bis 1 mm, sowie geringe Toleranzen in der Winkeligkeit, sind zu tolerieren. Plakatbildungen sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar, es sei denn, sie bewegen sich nicht mehr im üblichen Rahmen.
Aufgrund der natürlichen Unterschiede bei Holz können insbesondere bei Nachlieferungen von Holzfußböden und Kork stärkere Abweichungen in Struktur + Farbe auftreten. Solche Abweichungen sind zu tolerieren, es sei denn, sie bewegen sich nicht mehr im üblichen Rahmen. Wenn der Kunde bei Nachlieferungen Wert auf identische Farbsortierung legt, muss unbedingt die gewünschte Farbsortierung angegeben werden. Sollten wir genügend Material aus der entsprechenden Farbsortierung der Vorlieferung vorrätig haben, werden wir dieses versenden, um die Abweichungen zur Vorlieferung möglichst gering zu halten. Andernfalls können nur annähernde Werte erzielt werden.
6 Lieferservice und Frachtkosten
Alle anderen Lieferungen versenden wir selbst oder mit unseren Hausspediteuren, wenn es nicht anders gewünscht wird. Abholungen sind nach Vereinbarung möglich. Alle anfallenden Frachten gehen zu Lasten des Empfängers.
Reine Warenlieferungen frei Bordsteinkante. Bei Aufträgen mit Verlegung erfolgt die Lieferung frei Arbeitsplatz (Montageort)
6.1Warenrücknahme
- Warenrücknahme erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- Eine Rücknahmevereinbarung wird nur mit folgenden Maßgaben getroffen;
- Eine Rückgabe kann nur innerhalb von einem Monat nach Auslieferung vereinbart werden
- Es werden nur original verpackte Pakete im verkaufsfähigen Zustand zurückgenommen
- Es wird nur Lagerware zurück genommen
- Nicht-Lagerware wird nur nach Genehmigung durch den Vorlieferanten zurückgenommen
- Sonderanfertigungen, Sondermaße und Werksbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen
- Bei Rückgabe muss vorab eine Rechnungs- und Lieferschein-Kopie der Lieferung durchgefaxt werden. Das ist Voraussetzung für die Gutschrift.
- Die Rückgabeware ist frei Lager bei Hofer Parkett anzuliefern. Andere Anlieferungsarten sind kostenpflichtig und bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
- Wenn die Ware in einwandfreiem Zustand bei Hofer Parkett eintrifft, erhält der Kunde eine Gutschrift über den Rechnungswert abzüglich der vereinbarten Rückgabegebühr sowie eventueller Kosten dritter.
- Als Rückgabegebühr werden, sofern nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich einer Überprüfung der zurückgegebenen Ware, wegen des mit wegen der Rücknahme entstehenden Aufwands, der Wertminderung und des Zinsverlusts und dergleichen, folgende Pauschalen angesetzt:
- Lagerware bis 1 Monat; 25% - Nicht-Lagerware: 35%
Wird vor Auslieferung der Ware eine Stornierung vereinbart, gelten die Regeln über die Warenrücknahme entsprechend. Transportkosten fallen nicht an. Die Ware ist ungeachtet des Stornos zunächst zu bezahlen. Eine Gutschrifterteilung findet erst nach anderweitigem Verkauf statt. Hofer Parkett berechnet in dem Fall eine Stornogebühr für das Handling in Höhe von 30% auf den Warenpreis. Sollte sich herausstellen, dass die stornierte Ware nur zu schlechteren Konditionen weiterverkauft werden kann, wird Hofer Parkett sich vorher mit dem Kunden abstimmen.
7 Auftragsbestätigung- / Leistungsumfang
Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist, soweit kein beidseitig unterschriebener Vertrag vorliegt, die schriftliche Auftragsbestätigung von Hofer Parkett maßgeblich. Bei Barverkäufen, und bei Selbstabholung ersetzt die Rechnung von Hofer Parkett die Auftragsbestätigung. Bei Telefonischen Bestellungen und bei schriftlichen Bestellungen sofern wir diese in dieser Form annehmen ersetzt die Rechnung von Hofer Parkett die Auftragsbestätigung.
Mündliche Abmachungen mit nicht zur Vertretung berechtigten Mitarbeitern im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls der schriftlichen Bestätigung von Hofer Parkett.
Mit Abschluss eines Vertrags (Auftragsbestätigung ec) durch beiderseitige Unterschrift, verlieren sämtliche vorangegangenen Angebote, Verhandlungsprotokolle, Aussagen, Nebenabreden und Vorverträge ihre Wirksamkeit, es sei denn, es wird im Vertrag auf sie Bezug genommen.
Der Kunde hat Hofer Parkett mit alten Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Durchführung des Auftrags/ Gewerkes erforderlich oder nützlich sind.
Etwaige im Internet, in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachte Angaben über Leistungen, Eigenschaften, Zeitverhalten und dergleichen sind nur annähernd maßgebend. Verbindlich sind diese Angaben und Ausführungsarten nur, wenn das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung gegebenenfalls in Verbindung mit einem Leistungsverzeichnis festgelegt ist.
Bei der Bemusterung der Ware handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Muster. Da Holz ein Naturprodukt ist, sind Abweichungen in Farbe, Struktur, Astigkeit und anderen wuchsbedingten Eigenschaften nicht auszuschließen. Meist ist es nicht möglich, alle Eigenschaften in einem Muster zu zeigen.
Hofer Parkett behält sich vor, Bestellungen auch ohne vorherige Auftragsbestätigungen auszuführen.
Wird die im Auftrag des Kunden gelieferte Ware absprachegemäß direkt an dessen Kunden berechnet, so haftet der Kunde bis zur vollständigen Zahlung gesamtschuldnerisch mit.
Verpackungs- und Transportmaterial wird - sofern nichts anderes vereinbart wurde - von Hofer Parkett nicht wieder zurück genommen, noch entsorgt.
8 Fristen / Erfüllungsgehilfen
Etwa vereinbarte Lieferfristen gelten ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Solche Lieferfristen beginnen mit dem im Auftrag vorgesehenen Zeitpunkt, frühestens jedoch, wenn die vom Kunden zu beschaffenden Untertagen. Genehmigungen, alle Einzelheiten des Auftrags klargestellt sind und der Kunde vereinbarte Anzahlungen bzw. Sicherheiten geleistet hat.
Soweit eine Lieferfrist vereinbart ist, verlängert sich diese angemessen, wenn der Kunde mit der Beibringung von durch ihn zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen Versandanschriften, Anzahlungen und Sicherheiten in Rückstand ist. Ist ein Liefertermin vereinbart, so verschiebt sich dieser angemessen, wenn der Kunde mit der Beibringung von durch ihn zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen Versandanschriften, Anzahlungen und Sicherheiter in Rückstand ist. Eine entsprechende Verschiebung oder Verlängerung von Lieferzeiten findet auch statt, wenn für die Hofer Parkett - Leistungen zu schaffenden Voraussetzungen, die der Kunde selbst oder durch Dritte zu erbringen hat, nicht rechtzeitig vorliege"
Werden dem Kunden nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags gewünscht, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch Hofer Parkett, Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend
Die Lieferzeiten verlängern oder verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse die Hofer Parkett trotz nach den Umständen des Falls zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Verzögerung in Zulieferung wesentlicher Teile durch unsere Unterlieferanten, für die Verzögerung Hofer Parkett nicht einzustehen hat.
Verzögert sich die Leistungserbringung von Hofer Parkett durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde etwaige sich daraus ergebende Nachteile. Dies gilt auch in anderen Fällen, in denen Hofer Parkett die Verzögerung des Versandes oder der Aufbereitung nicht zu vertreten hat.
Hofer Parkett ist auch zu Teillieferungen und entsprechender Fakturierung berechtigt. Wenn HP von diesem Recht Gebrauch macht, können Zahlungen für bereits gelieferte Waren auch dann nicht zurückgehalten werden, wenn keine Endlieferung erfolgt. Ein etwa von HP zu leistender Verzugsschadenersatz ist auf das negative Interesse begrenzt.
9 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart sind nachfolgende Zahlungsbedingungen auch wenn diese nicht ausdrücklich im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angeführt sind vereinbart.
Bei: Internet. -, und Auslandsgeschäfte ist eine Vorauszahlung vereinbart
Bei Aufträgen, welche inklusive Verlegung bestellt werden ist der Werklohn wie folgt fällig:
• 45 % der Auftragssumme bei Bestellung, 45 % nach Rohverlegung, Rest nach Fertigstellung
Bei reinen Lieferaufträgen gelten folgende Fälligkeiten für den Kaufpreis:
• 50 % der Auftragssumme bei Bestellung, Rest bei Übernahme
Für sonstige Leistungen sind Rechnungen am Tage nach ihrer Zustellung sofort zur Zahlung fällig
Die Preise, das gleiche gilt für Kosten und Zinsen, verstehen sich zuzüglich der jeweiligen geltenden Umsatzsteuer.
Die Preise, das gleiche gilt für Kosten und Zinsen, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Im Verzugsfall kann HP ungeachtet des Rechts auf weitergehenden Schadenersatz auch bei Konsumentengeschäften unternehmerische Verzugszinsen im Sinne des § 1333 Abs. 2 ABGB verlangen. Erfüllungsort für an HP zu leistenden Zahlungen ist der Geschäftssitz von HP.
Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu erbringen und für die jeweils erbrachte Leistung entsprechende Teilfakturen zu legen. Erst nach deren Bezahlung sind wir verpflichtet, die restlichen Leistungen zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- Inkassospesen bzw. Betreibungskosten gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Gebühren der Inkassoinstitute BGBL.Nr.:141/1996 zu vergüten.
Bei Zahlungsverzug werden (gemäß § 352HGB bzw. § 1333/2 ABGB) 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Rechtsgrundlagen: ZinsRÄG BGBI.! Nr.118/02 und EU-Richtlinie 2000/35EG.
10 Kontroll- Melde- und Mitwirkungspflicht
Offensichtliche Mängel müssen binnen sechs Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort unter genauer Angabe der konkreten Beanstandungen schriftlich bei Hofer Parkett geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt, dass der Kunde, sobald ihm Fehler oder Mängel in den Leistungen oder Lieferungen von Hofer Parkett bekannt werden, er diese binnen sechs Kalendertagen, unter genauer Angabe der konkreten Beanstandungen schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu melden hat.
Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Lieferungen und Leistungen von Hofer Parkett stets zu überprüfen. Die Lieferungen von Hofer Parkett sind vom Kunden bei Übergabe bzw. Fertigstellung unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Unregelmäßigkeiten, fehlerhafte Leistungen oder mangelhafte oder falsche Lieferungen vorliegen, intensiviert sich die Prüfungsobliegenheit des Kunden entsprechend.
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, sind jegliche Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
11 Gewährleistung
Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde uns offene Mängel unverzüglich nach Übernahme der Ware bzw. geheime Mängel spätestens acht Tage nach deren Entdeckung schriftlich mitgeteilt und nachweist. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen drei Monate, für unbewegliche sechs Monate ab Gefahrenübergang. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach unserer Wahl Verbesserungen, Nachtrag des Fehlenden bzw. Ersatz geleistet oder höchstens der Fakturenwert vergüten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis zurückgeschickt werden. Schadenersatzansprüche gegen uns aufgrund von Mängeln und deren Folgeschäden oder aus sonstigen Rechtsgründen sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Für Auktionsware Ware II und III, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Für als gebraucht verkaufte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Die erhebliche Bandbreite von natürlichen Färb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Mangel dar.
Insbesondere bei Ware aus nicht europäischen Hölzern ist zu beachten, dass eine Nachlieferung ohne weiteres vier oder mehr Monate in Anspruch nimmt, wenn nicht ausreichende Mengen auf Lager sind. Insbesondere bei Sonderanfertigungen muss der Rohstoff neu besorgt werden. Das ist nur außerhalb der mehrere Monate dauernden Regenzeit möglich. Es schließt sich eine Vor- und Haupttrocknung von ca. 2 Monaten an. Erst dann kann das Holz verarbeitet werden. Die Frachtzeit beträgt nochmals bis zu 2 Monate. Bei der Bestimmung der angemessenen Nacherfüllungsfrist ist das zu berücksichtigen.
Soweit eine nach Wahl vorzunehmende Nacherfüllung nach einer am Einzelfall zu beurteilenden zumutbaren Anzahl von Versuchen nicht zur Behebung des Mangels geführt hat, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zumutbar sind mindestens drei Nacherfüllungsversuche. Die Anzahl der Nacherfüllungsversuche, nach denen der Kunde ein Rücktrittsrecht hat, muss sich auf eine bestimmte funktionale Einheit des Vertragsgegenstands beziehen. Unabhängig davon, ob immer die gleiche funktionale Einheit des Vertragsgegenstands betroffen ist, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht, wenn die Anzahl der vereinzelten Mängel dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.
Wenn HOFER PARKETT eine Nacherfüllung trotz eines entsprechenden Nacherfüllungsrechts des Kunden abgelehnt hat, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt sofort zu.
Das gleiche gilt, wenn HOFER PARKETT eine Nacherfüllung, zu der HOFER PARKETT berechtigt ist, binnen einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht vorgenommen hat.
Das Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) steht dem Kunden nur zu, wenn HOFER PARKETT dem zustimmt.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die nicht von HOFER PARKETT zu vertreten sind. Dazu zählen zum Beispiel Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder thermische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden von HOFER PARKETT zurückzuführen sind.
12 Extra territoriale Verbringung
Für den Fall, dass von Hofer Parkett gelieferte Ware außerhalb von Österreich verbracht wird, obwohl der betreffende Vertrag mit einer in Österreich befindlichen Niederlassung oder Hauptstelle des Kunden geschlossen wurde, hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass etwaige von HOFER PARKETT zu erbringende Gewährleistungsmaßnahmen, Transportkosten, Reisekosten und sonstigen Aufwand mit sich bringen, der die Grenzen Österreichs überschreitet.
13 Schadenersatz
Der Kunde kann nur dann Schadensersatz statt Leistung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn HOFER PARKETT trotz Fristsetzung weder Ersatzlieferung geleistet noch nachgebessert hat oder wenn für den Kunden eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht zumutbar ist. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. HOFER PARKETT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Das gilt auch für Schäden, die bei von HOFER PARKETT geschuldeten Nacherfüllungsleistungen entstanden sind. Insbesondere haftet HOFER PARKETT nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Wenn HOFER PARKETT haftet, ist diese Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen dieses Absatzes nicht verbunden.
Die Haftungsfreizeichnung der beiden vorstehenden Absätze gilt auch für Schäden aus unerlaubter Handlung sowie bei Schäden die auf Pflichtverletzung bei Vertragsanbahnung oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen.
Die Haftungsbeschränkungen der vorangehenden Absätze gelten für den Anspruch des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Auch im Falle einer Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erstreckt sich die Haftung nicht auf den Ersatz von Folgeschäden.
Alle Schadenersatzansprüche gegen HOFER PARKETT verjähren 12 Monate nach Schadenseintritt, sofern nicht gesetzlich eine kürzere oder zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.
14 Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für die von HOFER PARKETT zu erbringenden Leistungen ist immer der Betrieb von Hofer Parkett.
15 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Dieser Vorbehalt neben der nachstehenden Erweiterung gilt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindiichkeiten. die HOFER PARKETT im Interesse des Kunden eingegangen ist.
Eine Verpfändung der gelieferten Gegenstände ist nicht zulässig.
HP ist berechtigt, seine Vorbehaltsware bei wichtigem Grund insbesondere bei Zahlungsverzug gegen Anrechnung des Verwertungserlöses heraus zu verlangen. Dieses Herausverlangen stellt keinen Rucktritt vom Vertrag dar.
Wenn und soweit das zurückgenommene Gut von HOFER PARKETT anderweitig im üblichen Geschäftsgang als neu veräußert werden kann, schuldet der Kunde ohne näheren Nachweis 15% des Warenrechnungswerts als Rücknahmekosten. Ist eine Veräußerung als neu im üblichen Geschäftsgang nicht möglich, schuldet der Kunde ohne näheren Nachweis weitere 35% des Warenrechnungswerts für Wertverlust
Hofer Parkett behält sich die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens vor.
Die Be- und Verarbeitung der von Hofer Parkett gelieferten Ware erfolgt stets im Auftrag von HOFER PARKETT, so dass die Ware unter Ausschluss der Folgen in jedem Be- und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware Eigentum von Hofer-Parkett bleibt. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen ebenfalls unter Ausschluss der Rechtsfolgen der gelieferten Gegenstände verarbeitet wird, erwirbt Hofer Parkett zumindest das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware von HOFER PARKETT zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
Der Kunde tritt im Voraus hiermit alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau und der sonstigen Verwertung unserer Ware an HP ab. Soweit in den vom Besteller veräußerten, verarbeiteten oder eingebauten Produkten Gegenstände mit enthalten sind, die nicht im Eigentum des Bestellers stehen und für die andere Lieferanten ebenfalls Eigentumsvorbehalt mit Veräußerungsklausel und Vorausabtretung vereinbart haben, erfolgt die Abtretung in Höhe des Miteigentumsanteils von HOFER PARKETT, der dem Bruchteil der Forderung entspricht, andernfalls in voller Höhe.
16 Gerichtsstand und materielles Recht
Für alle Streitigkeiten aus Geschäften, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird Wien als Gerichtsstand vereinbart. Unbeschadet dessen, haben wir in dem Fall das Recht, den Geschäftspartner an seinem Sitz zu verklagen.
Gleichermaßen ist ausschließlich das Recht der Österreichischen Republik maßgebend. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und anderen Einheitsrechts ist ausgeschlossen.
17 Montagebedingungen
Kann zum vereinbarten Zeitpunkt nicht begonnen werden oder ist der Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigter abwesend, haftet der Auftraggeber für alle uns entstandenen Kosten und sind alle vereinbarten Anschlusstermine hinfällig. Des weiteren gilt auch wenn Drittfirmen die Durchführung erschweren behindern, blockieren so sind die dadurch anfallenden Kosten Stehzeiten Rentabilitätseinbusen vom Auftraggeber zu vergüten.
Der Auftraggeber hat unentgeltlich einen zum Betrieb der Werkzeuge notwendigen Stromanschluss in einer max. Entfernung von 20Metern vom Montageort und in einer Mindestabsicherung von 16 Amp. Zur Verfügung zu stellen Die Montage wird grundsätzlich in einem Zuge durchgeführt. Die, durch bauseits bedingte Unterbrechungen, anfallende Kosten und Leistungen werden zu unseren Regiesatz gesondert in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Montage unmittelbar nach Anlieferung an den Montageort. Unmittelbar nach durchgeführter Montage hat der Auftraggeber die durch die Monteure erbrachte Leistung zu bescheinigen und abzunehmen. Ist zu diesem Zeitpunkt der Auftraggeber oder dessen Vertreter nicht anwesend, wird dies auf dem Montageausweis vermerkt und gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt und die Leistung als erfüllt anerkannt. Sollte eine spätere Abnahme begehrt und vereinbart werden gehen alle hieraus entstehende Kosten zu Lasten des Bestellers. Dieser übernimmt auch für den Zeitraum zw. Montagebeendigung und vereinbarten Abnahmetermin die Haftung für etwaige Schäden an montierten oder noch lagernden Teilen. Unabhängig hievon trifft jedoch mit Montagebeendigung die Zahlungsfrist gemäß unseren Zahlungsbedingungen in Kraft. Wird die Abnahme verweigert, haftet der Besteller trotzdem für später auftretende Schäden und deren Behebung. Eine Abnahmeverweigerung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte termingerechte Bezahlung der Leistung.
Montagemängel sind bei der Übernahme auf dem Montageausweis zu vermerken. Für später auftretende Mängel, welche nicht eindeutig als Montagemängel erkennbar sind, verpflichten wir uns nicht zur Gewährleistung.
18 Datenschutz
Der Käufer erkennt an dass die im Angebot angeführten Daten über den Käufer für Zwecke der Buchhaltung zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zu Werbezwecken verwendet werden.